Im Urheberrechtsstreit gegen den Usenet- Anbieter Alphaload hat die
GEMA nach eigenen Angaben vor dem Hamburger Oberlandesgericht einen Sieg erzielt. Nach dem Urteil hat der Anbieter Alphaload in Zukunft zu verhindern, das durch die GEMA urheberrechtlich geschützte Inhalte auf der Plattform zum Download angeboten werden.
Besonders störten sich die Vertreter der GEMA an den Werbeversprechen des Providers, den Usern anonym und ohne juristische Konsequenzen den Zugang zu MP3s, Filmen und ähnlichen Inhalten bereitzustellen und zudem mit einer speziellen Software den Download zu ermöglichen. Eine große Anzahl von Inhalten sei durch die Musikverwertungsgesellschaft urheberrechtlich geschützt und somit rechtswidrig zugänglich gemacht worden.
Aus diesem Grund hatte die GEMA im Herbst 2007 eine Unterlassungserklärung, sowie die Einstellung der Werbeaussagen zur Nutzung der Usenet Plattform von der Schweizer Betreiberfirma Walea GmbH erwirken können.
Auch wenn die Alphaload- Betreiber in Berufung gingen, sieht die GEMA durch das Hamburger Gerichtsurteil seinen Kurs bestätigt. Die Gesellschaft geht nicht nur gegen Alphaload vor, sondern prozessiert auch gegen die Provider UseNeXT und Usepirat.
Wichtig ist dabei zu erwähnen, dass nicht der Zugang zum Usenet an sich, sondern die damit verbundene Werbung, hier von der GEMA bekämpft wird.
Bei dem Usenet selbst ist – auch wenn es noch nicht eindeutig geklärt ist – die Google Problematik zu erwähnen. Es gibt so viele Seiten bei Google, wie hätte Google also die Macht all jene nach illegalen Sachen zu durchsuchen? Unser Meinung nach: Es funktioniert nicht. Wenn Usenet Provider verboten werden würden, dann wäre auch Google “illegal”.



