30 Apr, 2009
Rapidshare’s Stellungnahme zur Datenweitergabe
Gepostet von: admin In: Kostenlose Downloads
Die Verunsicherung der User ist seit einigen Tagen gestiegen. Rapidshare, der 1-Click-Downl oad-Hoster, hat Daten von Down- und Uploadern seines Dienstes an Deutsche Behörden übergeben. Denen wurde vorgeworfen illegal urheberrechtlich geschützte Inhalte up- oder downgeloaded zu haben. Nun nimmt der schweizer Provider erstmal Stellung zu diesen Vorwürfen:
Deutsche Behörden haben den Auskunftsanspruch mit Hinweis auf die Gesetzesnovelle des Paragrafen 101 des deutschen Urheberrechtsgesetzes geltend gemacht, erklärte Unternehmenssprecher von Rapidshare in einer Pressemitteilung. Der Paragraf 101 gelte jedoch nur bei Verletzungen des Rechts mit “gewerblichen Ausmaßes” – also nur bei besonders vielen oder besonders schweren Vorstößen. Die meisten deutschen User wären laut diesem Paragrafen somit nicht betroffen. Privatsphäre und deren Daten wären somit genauso geschützt wie zuvor, hieß es in der Pressemitteilung. “Wir protokollieren nicht, was ein Anwender herunterläd. Die informationelle Selbstbestimmung ist einer der Grundsätze jeder Demokratie. Gleichzeitig halten wir uns an die Gesetze”, so Bobby Chang, Leiter des operativen Geschäfts bei RapidShare.
Generell ist zu beachten, dass die Veröffentlichtung von Download-Links strafbar ist. Ein reiner Austausch von Dateien über Rapidshare ist nicht strafbar, jedoch die Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material. Ferner ist es verboten dieses Material öffentlich zugänglich zu machen und somit anderen zum Download anzubieten, also beispielsweise einen Rapidshare (o.Ä.) Link zu einem Spiel, Film oder zu einer Musikdatei in einem Forum zu veröffentlichen.
Ihr solltet also aufpassen, dass ihr
1. natürlich solche Dateien nicht herunterläd und
2. welche Art von Links bei Rapidshare ihr öffentlich postet.
(In Anlehnung an den Artikel von Andrê Vatter in Onlinekosten)

